ZQ-BSK-Selbstauskunft, ZQ BSK-Trägerbestätigung - Wer unterschreibt was?

Christiane Carstensen • Jan. 12, 2023

Aktuelle infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Das Bamf hat mit dem Trägerrundschreiben 17/22 eine Übergangsregelung bis 30.06.23 formuliert. Demnach können Lehrkräfte, Einstufende und Prüfende in den Berufssprachkursen/ DTB bis zum 30.06.23 auch dann tätig werden, wenn sie noch keine BSK-Zulassung haben, aber an einer ZQ BSK teilnehmen.

Seit Januar möchten deutlich mehr Kolleginnen und Kollege von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen, allerdings kam es immer wieder zu Irritationen, wer die entsprechende Selbstauskunft unterschreiben muss – ZQ-Anbieter oder Träger. Das führt dazu, dass einige Kolleg*innen von der Regelung keinen Gebrauch machen konnten, weil niemand ihre Selbstauskunft unterschrieb. Gleichzeitig berichteten die Kolleg*innen, dass sie gar nicht wussten, an wen sie sich mit ihren Fragen hätten wenden können, um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten.

Mittlerweile haben wir dazu eine Rückmeldung aus den Bamf erhalten:

Antwort des Bamf zum Formular "Selbstauskunft"
Das Formular soll vom Berufssprachkursträger und nicht von der Einrichtung der Zusatzqualifizierung unterschrieben werden. Die Intention dahinter ist, dass jeder Kursträger bzw. jede Prüfungsstelle für "Deutschtest für den Beruf" (DTB) sicherstellt und dem BAMF auf Nachfrage (z.B. bei Kurskontrollen) vorweisen kann, dass die eingesetzten Lehrkräfte, Einstufenden bzw. Prüfenden entweder bereits über eine erweiterte Zulassung nach § 18 Abs. 5 DeuFöV verfügen oder an der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen (ZQ BSK) teilnehmen, was im Rahmen der gegenwärtigen befristeten Ausnahmeregelung zum Unterrichten, Einstufen und Prüfen (jeweils unter Berücksichtigung von bestimmten Voraussetzungen) berechtigt.
Für Lehrkräfte, die für mehrere bzw. verschiedene Kursträger tätig sind, bedeutet es außerdem, dass jeder Kursträger diese "Selbstauskunft" unterzeichnen und aufbewahren soll.

Um sich zu einer ZQ BSK anmelden zu können, müssen Lehrkräfte eine Bestätigung ihres Kursträgers vorlegen, dass er beabsichtigt, Sie in einem Berufssprachkurs einzusetzen. Immer mehr Kollegen - Lehrkräfte und ZQ-Anbieter - berichten uns, dass Lehrkräfte sich nicht für die ZQ BSK anmelden können, weil Träger sich scheuen, das Formular zu unterschreiben. Man kann es den Trägern nicht verdenken, denn wer kann schon in die Zukunft sehen? Im Bereich der Bamf-Kurse bewegt man sich als Träger lieber immer nur so weit wie unbedingt nötig und auf Sicht. Man weiß aus Erfahrung, dass Fehler teuer werden, nichts revidiert werden kann und man als Träger schnell mal der Dumme ist. Hier zeigt sich - aus Erfahrung gespeist - fehlendes Vertrauen in das System.

Fehlende Ansprechpartner, fehlendes Vertrauen: Beide Vorgänge sind bedauerlich, denn es gibt in vielen Regionen zu wenig BSK-Lehrkräfte, die unterrichten, einstufen und prüfen dürfen und zu viele Kollegen, die sich in ihrer beruflichen Zukunft behindert sehen.

Hier sehen wir in der Fachkräfte- und Kommunikationspolitik des Bamf noch Luft nach oben, zumal längst nicht alle Lehrkräfte sich überhaupt über die o.a. Ausnahmeregelung informiert fühlten.

Wer noch eine ZQ BSK absolvieren möchte, kann am 27.03.23 bei der passage Hamburg starten oder schaut in unserer ZQ-Übersicht vorbei. Dort haben wir Euch aktuelle Angebote der verschiedenen ZQs zusammengestellt.

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