Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen
"Selbständige und Freiberufler bekommen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (IfSG) auf Antrag eine Entschädigung, wenn sie einem Tätigkeitsverbot (§§ 31, 42 IfSG) oder einer Quarantäne (§ 30 IfSG) unterliegen oder unterworfen wurden. Entschädigungsberechtigt nach § 56 IfSG sind Ausscheider, Ansteckungsverdächtige, Krank-heitsverdächtige oder sonstige Träger von Krankheitserregern, die einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Quarantäne unterworfen waren oder sind. Voraussetzung ist in beiden Fällen ein die Person betreffender Bescheid des Gesundheitsamtes zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder zurangeordneten Quarantäne und ein Ver-dienstausfall." Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Seite 13, Stand 06.11.20
Problematisch ist, dass das Tätigkeitsverbot oder die Quarantäne vom Gesundheitsamt oder einer anderen zuständigen Stelle angeordnet sein muss, aber aktuell die Gesundheitsämter zum Teil nicht erreichbar oder wegen Überlastung im Verzug sind
Das Trägerrundschreiben (04/24) informiert über das neues Verfahren bei der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung (LiD): Umsetzung für Prüfungstermine ab 01.06.2024.