Integrationskurse - Anwesenheitsliste und Abrechnungsrichtlinie

Christiane Carstensen • Jan. 03, 2022

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Das BAMF hat am 01.01.22 die Abrechnungsrichtlinie AbrRL für die Integrationskurse aktualisiert. Überarbeitet wurden die komplette AbrRL, insbesondere
  •     Anpassung verspäteter Einstieg gem. §1 Abs. 4
  •     Anpassung Ausfüllhinweise Anwesenheitsliste gem. § 2 Abs. 3
  •     Anpassung Entwertung Unterschriftenfeld auf der Signaturliste gem. §2 Abs. 4
  •     Neu aufgenommen notwendige Übermittlung von Kurs(abschnitts)beginnmeldungen gem. §2 Abs. 5
  •     Neu aufgenommen §20 Fahrtkosten
  •     Neu aufgenommen Teil G §§21-23 Ausschluss der Kostenerstattung
Die meisten der Änderungen sind vor allem für die Träger wichtig. Aktualisiert wurde auch das Abrechnungsformular)

§2 Abs 3 und 4 regelt das Ausfüllen der Anwesenheitsliste und ist damit auch für Lehrkräfte relevant:

(3) Der Kursträger vermerkt die Anwesenheit der Teilnahmeberechtigten für jeden Unterrichtstag
in der „Integrationskurs - Anwesenheitsliste“ und bestätigt die Angaben mit seiner Unterschrift.

Folgende Eintragungen sind zulässig:
X: Anwesend
E: entschuldigt abwesend/ aus nicht zu vertretenden Gründen abwesend
U: unentschuldigt abwesend/ aus zu vertretenden Gründen abwesend
W: abwesend aufgrund Kurs- oder Trägerwechsel nach § 14 Abs. 4 Satz 2 IntV
P: Praktikum (Jugendintegrationskurs)

Die  anwesenden  Teilnahmeberechtigten  werden  mit  einem  „X“  bzw.  bei  Teilnahme  an  einem Praktikum mit einem „P“ und die aus nicht zu vertretenden Gründen (entschuldigt) abwesenden Teilnahmeberechtigten mit  einem  „E“  gekennzeichnet. Bei  Teilnahmeberechtigten,  die  unent-schuldigt abwesend sind, erfolgt die Eintragung mit einem „U“. Für Abwesenheit aufgrund eines Kurs-  oder  Trägerwechsels nach  §  14  Abs.  4  Satz  2  IntV  ist  ein  „W“  einzutragen. Für  Teilnehmende,  die während des  Verlaufs  eines  Kursabschnittes  in  diesen  einsteigen,  sind  für die Tage vor dem Einstieg keine Eintragungen vorzunehmen. Unterrichtstage mit unzulässigen Zeichen werden als unentschuldigte Fehltage gewertet.

(4) Für den Vordruck „Integrationskurs - Anhang zur Anwesenheitsliste – tägliche Signatur“ (Unter-
schriftenliste) gilt folgendes:

1. Die Anwesenheit jedes Teilnahmeberechtigten an jedem Unterrichtstag ist durch die Signatur des Teilnehmenden zweifelsfrei nachzuweisen. Die Eintragungen sind mit einem Kugelschreiber oder ähnlichem nicht radierbaren Stift vorzunehmen (Bleistift, Tippex, Streichungen,  Überschreibungen  u.ä.  sind  nicht  zulässig).  Die  Teilnahmeberechtigten  unterzeichnen kurstäglich jeweils zu Beginn der Unterrichtsteilnahme. Der Kursträger ist dafür verantwortlich, dass die Uhrzeit für jeden Teilnahmeberechtigten, der später als 15 Minuten nach demregulären Unterrichtsbeginn erscheint bzw. den Unterricht früher als 15 Minuten vor regulärem  Ende  verlässt,  in  der  Spalte  „Kommt/Geht“  eingetragen  wird. Erscheint  ein Teilnahmeberechtigter  nicht  zum  Unterricht,  ist  sein  Unterschriftsfeld  unmittelbar  nach  Unterrrichtsende mit einem farblich hervorgehobenen Kreuz, welches das gesamte Unterschriftsfeld entwertet, durchzustreichen. Diese Streichung gilt auch für die Kurstage, an denen Teilnehmende mit verspätetem Einstieg noch nicht teilgenommen haben. Nachträgliche Änderungen,  insbesondere  nachträgliche  Unterschriften  der  Teilnahmeberechtigten,  sind  nicht
zulässig. Für jeden Kurstag darf kein Unterschriftsfeld der an diesem Kursabschnitt teilnehmenden  Berechtigten  frei  bleiben. Unterschreibt  ein  anwesender  Teilnahmeberechtigter nicht im vorgesehenen Unterschriftenfeld, so ist dies unter Berücksichtigung der oben aufgeführten  Punkte  (z.B.  kein  Tippex,  keine  Überschreibungen,  keine  Überklebungen)  nachvollziehbar vom Kursträger zu dokumentieren.

2. Für jeden Kurstag sind die Felder "Kurstag" (Datum) und "Beginn" (Uhrzeit) bzw. "Ende" (Uhrzeit) auszufüllen.

3. Der Kursträger veranlasst, dass vom anwesenden Kursleitenden an jedem Kurstag nach Unterrichtsende in der letzten Zeile auf der Unterschriftenliste mit einem nicht radierbaren Stift unterschrieben wird. Damit wird die Richtigkeit der Eintragungen für jeden einzelnen Kurstag bestätigt; danach sind Änderungen nicht mehr zulässig.

4. Die Unterschriftenliste eines Kursabschnitts ist ständig aktuell zu halten und muss während des Unterrichts im Unterrichtsraum vorliegen; sie ist bei einer Kurskontrolle vorzulegen.

Quelle AbrRL §2 Abs 3 und 4
01 Mai, 2024
TRS IK 05/2024
12 Apr., 2024
Das Trägerrundschreiben (04/24) informiert über das neues Verfahren bei der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung (LiD): Umsetzung für Prüfungstermine ab 01.06.2024.
10 Apr., 2024
06. April 2024
27 März, 2024
TRS IK 03/2024
26 März, 2024
Gesamtprogramm Sprache retten jetzt!
Show More
Share by: