Neue Trägerrundschreiben

Christiane Carstensen • Okt. 06, 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Wie bereits berichtet, machen sich Lehrkräfte und Sprachkursträger Sorgen, wie sie sich hygienekonform, organisatorisch und auch finanziell auf das Auslaufen der kostenlosen Bürgertests ab 11.10.21 aufstellen sollen und haben auf Unterstützung des Bundes bzw der Länder gehofft. Rückmeldung kam heute in Form eines Bumerangs mit den heutigen Trägerrundschreiben 23/21 für die Integrationskurse und dem Trägerrundschreiben 15/21 für die Berufssprachkurse zum Umgang mit den Testvorgaben der Länder

Statt Unterstützung zu erhalten werden die Träger - und in der Konsequenz auch Lehrkräfte und Teilnehmende - auf ein dreistufiges Verfahren verwiesen, das an keiner Stelle Entlastung oder Hilfe verspricht, sondern im Gegenteil Scheinlösungen anbietet und den bürokratischen und organisatorischen Aufwand ohne Entlastung in neue Höhen schraubt.

Wie sieht das dreistufige Verfahren aus, das Träger anwenden sollen?

Zunächst sollen die Träger die Teilnehmenden testen bzw. kontrollieren, ob sie getestet sind. Stufe 1 beschreibt "die Prüfung der Möglichkeit zur Durchführung einer regelmäßigen Corona-Testung im Einklang mit den landesrechtlichen Regelungen". Abgesehen davon, dass Träger und Lehrkräfte das seit Wochen bereits tun, liegt genau hier die Problemanzeige, da mit einer reduzierten Pandemiezulage die Finanzierung für Testmittel, Personal und Administration in Präsenzkursen weder für Integrationskurse noch für Berufssprachkurse abgedeckt ist.

Paradoxerweise erhalten wir hier unsere Problemanzeige als vermeintliche Lösung angeboten!

Sofern Testungen nicht möglich sind oder nicht angenommen werden, sollen Träger Stufe 2 umsetzen. Stufe 2 beschreibt "die Möglichkeit einer Teilnahme nicht-immunisierter Teilnehmender am virtuellen Klassenzimmer" in Modell 4 mit der logischen  Konsequenz des Wechsels des gesamten Kurses in Modell 4. Auch hier ist der bürokratische Aufwand für den Träger mit dem Melde- und Organisationsaufwand immens, die Pandemiezulage kann nicht jeden Aufwand tragen und nach wie vor fehlt seit anderthalb Jahren ein verbindliches Angebot in Form eines Digitalpakets, um das virtuelle Klassenzimmer für jeden Teilnehmenden zu ermöglichen. Zudem sind nur wenige Träger bereit, Modell 4 als Lösung anzusehen, da hier ein Großteil der Teilnehmenden mit Kurswechsel droht. Auch Lehrkräfte stehen dem Modell aufgrund ihrer Erfahrungen eher ablehnend gegenüber und werden einmal mehr als beliebige Verfügungsmasse eingestuft.
Und wie soll das im Unterrichtsalltag funktionieren? Teilnehmer A lässt sich nicht testen, wechselt in den virtuellen Raum, dann kommt Teilnehmerin B, lässt sich auch nicht testen und wechselt einige Tage später, während Teilnehmer A nach drei Tagen doch mit den Tests einverstanden ist und in den Präsenzbetrieb zurück wechseln möchte? Dieses Chaos soll ein Handlungsrahmen sein?

Sollten weder Stufe 1 noch Stufe 2 umgesetzt werden können, müssen Träger Stufe 3 des Verfahrens umsetzen. In Stufe 3 erklärt der Kursträger über ein weiteres Formular mit entsprechend aufwendiger Aufklärungsarbeit und Meldepflichten, dass ein nicht-immunisierter Teilnehmender in letzter Konsequenz vom Kurs ausgeschlossen wird. Wieder mehr Bürokratie statt weniger; wieder ein Formular, das weniger sprachsensibel nicht sein kann. Und warum mutet das BAMF beratenden Kolleg*innen zu, ungeimpften und ungetesteten Menschen zusätzlich intensive Beratungssituationen anbieten zu müssen? Die neu geforderten Formulare füllen sich nicht am Telefon aus.

Träger und Lehrkräfte tragen hier wieder die gesamte organisatorische, pädagogische und finanzielle Verantwortung, ohne entsprechende Unterstützung erwarten zu können und riskieren zudem ihren guten Ruf bei den Teilnehmenden.

Eine Verlautbarung in den Trägerrundschreiben sorgte heute für besondere Empörung, denn sie wird einhellig als ein ganz besonderer Affront gegenüber Trägern, Lehrkräften und Teilnehmenden aufgefasst, denen ein Mindestmaß an Vorlauf zugestanden werden sollte:

Der abgestufte Handlungsrahmen gilt ab sofort für alle laufenden und neu beginnenden Kursabschnitte.
jeweils Anlage 1 der Trägerrundschreiben

P.S.: Wir möchten die Lehrkräfte unter Euch bitten, den Kurskoordinator*innen etc etwas Zeit zu lassen, um sich dazu zu sortieren.
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