Bund und Länder - nicht kompatibel

Christiane Carstensen • Nov. 12, 2020

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Die Entscheidungen der Kultusminister*innen, in einigen Bundesländern für die allgemeinbildenden Schulen die Weihnachtsferien vorzuziehen oder das zumindest zu überlegen, kollidiert mit den Richtlinien der, vom Bund geregelten, Berufssprachkurse, nach denen nur 12 Ferientage pro Kurse planbar sind. Während Sprachkursträger für die Integrationskurse in der Regel Gestaltungsspielräume haben und sich in Kursen mit einem hohen Elternanteil an den Betreuungsbedarf der Teilnehmenden anpassen können, dürfen sie das nicht für die Berufssprachkurse. Eltern in Berufssprachkursen, die für den 21. und 22.12. kein Betreuungsangebot haben, müssen Fehltage anmelden, Lehrkräfte ohne Betreuungsangebot für ihre Kinder müssen vertreten werden, die finanziellen Folgen des Unterrichtsausfalls der TN trägt der Kursträger ... Ärgerlich. Das sollte man bei Bedarf kulanter regeln.
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