Das aktuelle Vergütungssystem der BAMF geförderten Kurse sowie die 100 UE Modularisierung der Kurse in relativ kurze zeitliche Einheiten fördert eine Konzentration auf freiberufliche Dozent*innen und führt zu einer sich wachsenden, aber insgesamt noch sehr niedrigen Quote an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
Honorarkräfte, Sprachkursträger, Lerner*innen - dieses System ist für alle von Nachteil
Lehrkräfte befinden sich trotz Erhöhung des Mindesthonorars schnell in prekären Situationen, da das Mindesthonorar nicht ausreicht, um Ausfallzeiten zu refinanzieren.
Ein Großteil der Honorarkräfte bezieht seine Rentenanwartschaften aus der Zeit, in der die Mindesthonorare zwischen 18 € und 21 € lagen, so dass ihre Rente unter der Grundsicherung liegen wird.
Für die Sprachkursträger gibt es in einem honorardominierten Arbeitsmarkt kaum Anreize, aktiv in die Qualität der Lehre zu investieren, da Honorarkräfte u.U. nicht lange bleiben und/ oder auch für die Konkurrenz tätig sind. Insgesamt entwickelt der Bereich Fortbildung/ Qualitätsentwicklung ohne Auf- und Ausbau der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung so viel zu wenig Dynamik. Gerade für den Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse, der sich mit den gesellschaftlichen Entwicklungen - wie die letzten Jahre gezeigt haben - sehr dynamisch entwickelt, wirkt sich das nachteilig aus. Auch wenn es der einzelne Dozent umgesetzt haben mag, so haben wir als Berufsfeld die Anforderungen und Entwicklungen der letzten 3-4 Jahre noch nicht nachhaltig in unser praktisches und theoretisches Berufswissen- und -handeln integriert. In einem Arbeitsmarkt, der es sich finanziell leisten könnte, stärker auf sozialversichungspflichtige Beschäftigungen zu setzen, hätte es dazu Räume für produktive Diskurse gegeben.
Die Qualitätsentwicklung in unserem Arbeitsfeld liegt bei einem extrem hohen Anteil von Freiberuflern fast ausschließlich bei den einzelnen Lehrkräften. Für einen kontinuierlichen Qualitätsentwicklungsprozess wäre es wichtig, dass dieser Input von Trägern aufgenommen und verstetigt werden kann. Da die Träger aus rentenversicherungspflichtigen Gründen und wegen mangelnder Refinanzierungsmöglichkeiten die Honorarkräfte nicht in das Besprechungswesen oder das hauseigene Qualitätsmanagement einbinden können, gehen wichtige Impulse verloren oder können sich nicht verstetigen. Dozent*innen, die sich in der Praxis häufig über den Unterricht hinaus an Qualitätsentwicklungsprozessen beteiligen, tun dies in der Regel ohne entsprechende Honorierung.