BVIB-Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung mitdenken
Christiane Carstensen • März 17, 2021
Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen
Liebe
BVIB-Mitglieder, denkt daran, dass Euer Mitgliedsbeitrag für den BVIB e.V. als Beitrag für einen Berufsverband als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger und selbstständiger Arbeit bzw. als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig ist.