BVIB-Mitgliedsbeitrag in der Steuererklärung mitdenken

Christiane Carstensen • März 17, 2021

Aktuelle Infos rund um DaZ für Sprachkursträger und Lehrkräfte in Integrationskursen und Berufssprachkursen

Liebe BVIB-Mitglieder, denkt daran, dass Euer Mitgliedsbeitrag für den BVIB e.V. als Beitrag für einen Berufsverband als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger und selbstständiger Arbeit bzw. als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig ist.
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