Punkt 1.a auf die aktuell bis zum 11.09.21 geltenden Regelungen für die Durchführung von Integrations- und Berufssprachkursen.
Punkt 1 c darauf, dass in ,durch die Pandemie begründeten Fällen, ein außerordentlicher Modellwechsel ausnahmsweise auch während eines laufenden Integrationskursabschnitts bzw. eines durchzuführenden 100-UE-Blocks der Berufssprachkurse möglich ist.
Punkt 1 e und l auf die Pandemiezulage
Punkt 6 auf die Aufnahme der Befragungen im Rahmen des Forschungsprojektes EvIk
Das Trägerrundschreiben (04/24) informiert über das neues Verfahren bei der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung (LiD): Umsetzung für Prüfungstermine ab 01.06.2024.