Der Bereich der Berufssprachkurse ist gesetzlich über die Deutschförderverodnung (DeuFöV) geregelt. Die Berufssprachkurse sind ein Angebot, um berufsbezogene Sprachkenntnisse zu erwerben.
Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die Basisberufssprachkurse und die Spezialberufssprachkurse in verbindlichen
Konzepten
fest:
- Spezialkurs A2
- Spezialkurs B1
- Brückenelement B1/B2
- Basiskurs B2
- Basiskurs C1
- Eltern-Kind-Kurs
Für die Spezialkurse A2 und B1 sowie die Basiskurse B2 und C1 hat das BAMF einen
Lernzielkatalog
veröffentlicht.
Während des Kurses müssen Lernfortschrittsmessungen erhoben und dokumentiert werden.
Die Kurse dauern jeweils 400 UE (Brückenelement 500 UE) und enden mit einer entsprechenden Sprachzertifikatsprüfung. Bei Nichtbestehen der Prüfung können die Teilnehmenden den Kurs wiederholen. In den einzelnen Konzepten findet man auch die jeweils für die Kursart akzeptierten Zertifikatsprüfungen, die bis zur Einführung einer, vom BAMF ausgeschriebenen, kursspezifischen Zertifikatsprüfung gelten.
Es gibt Spezialkurse, für die teilweise abweichende Regelungen, z.B. hinsichtlich Kursumfang und Lehrkräftezulassung gelten.
- Spezialkurs Einzelhandel
- Spezialkurs Akademische Heilberufe
- Spezialkurs Gesundheitsfachberufe
- Spezialkurs Gewerbe-Technik
Auch hier ist die
Teilnahmeberechtigung
eng mit der Frage des Aufenthaltstitels und zum Teil auch mit der beruflichen Biographie verknüpft.
Der Berufssprachkurs wird mit dem DTB - Deutschtest für den Beruf abgeschlossen. Ihr findet die entsprechenden Modelltests für A2, B1, B2 und C1
hier. Die Konzeption findet Ihr im
dazugehörigen Prüfungshandbuch.
Exkursionen sind möglich, müssen aber berufsbezogene Ziele haben und vorher beim BAMF über den Träger angemeldet werden.
Eine Liste der bundesweit zugelassenen Träger für Berufssprachkurse findet man
hier.
Die Teilnehmenden dokumentieren ihre Anwesenheit über eine tägliche Unterschrift mit einem dokumentenechten Stift, d.h. mit einem nicht radierbaren Kugelschreiber und nicht mit Bleistift. Absurderweise dürfen sich die Unterschriften der Teilnehmenden über die Zeit hinweg nicht verändern, sie dürfen aber auch nicht identisch sein, sonst erkennt sie das BAMF in den Abrechnungen nicht an. Wie man das in der Praxis umsetzen soll, können wir Euch auch nicht sagen.
Auf der Anwesenheitsliste trägt die Lehrkraft zu Beginn des Unterrichts Datum und Uhrzeit ein, am Ende des Unterrichts Uhrzeit und Unterschrift. Bei Teilnehmenden, die mehr als 15 min später kommen oder früher gehen, wird die Uhrzeit eingetragen. Unterschriftsfelder von abwesenden Teilnehmenden werden direkt nach Unterrichtsende durchgekreuzt. Die Anwesenheitsliste muss während des Unterrichts stets im Kursraum vorliegen bzw verbleibt während der Pausen bei der Lehrkraft. Für die Teilnehmenden gilt der aktuelle
Fehlzeitenkatalog.
Unter Corona gelten ggfs andere Bedingungen in der Anwesenheitsdokumentation.
Das Mindesthonorar liegt derzeit bei 42,23 € pro Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Ausnahme: Ein Träger kann die Vergütungsuntergrenze unterschreiten, was aber zu einer Verkürzung der Zulassungsdauer auf höchstens ein Jahr führt.
Wer zusätzlich als Prüfer*in für den "DTB - Deutschtest für den Beruf" tätig sein möchte, muss eine entsprechende Lizenz bei der telc i erwerben. Infos und bundesweite Termine findet man
hier.
Ab dem 01.01.23 wird für die Abnahme der Prüfungen zusätzlich eine Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen vorausgesetzt.