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Infos für neue DaZ-Honorardozent*innen in Integrations- und Berufssprachkursen

Unterrichten

Mit diesem Artikel wollen wir Einsteigern in die Integrations- und Berufssprachkurse ein Starterkit mit Informationen
zu den formalen Rahmenbedingungen zur Verfügung stellen:
  • Unterrichten
  • Zulassung als Lehrkraft in Integrations- und Berufssprachkursen
  • Formale Rahmenbedingungen in Integrationskursen
  • Formale Rahmenbedingungen in Berufssprachkursen
  • Tätigkeit als Honorarkraft
  • Kritische Einordnung
Stand: 23.08.22 / ohne Gewähr

Wenn Ihr nicht nur in den Integrations- und Berufssprachkursen neu seid, sondern generell ins Unterrichten bzw DaZ einsteigt, findet Ihr viel Unterstützung im Internet. Viele alte Hasen teilen Ihre methodisch-didaktischen Erfahrungen und Materialien im Internet, sei es über Material-Pools, Youtube-Videos oder in Blogs wie Didaktik-Blog für DaF und DaZ oder den DeutschMusikBlog. Auch Institutionen wie die IQ-Fachstellen Verlage oder das Goethe-Institut sind hilfreiche Adressen. Googelt und Ihr werdet fündig.


Bei vielen Verlagen gibt es übrigens sogenannte Prüfrabatte für Lehrkräfte, über die Ihr kostenlos oder ermäßigt Lehrwerke beziehen könnt.


Eine gute Adresse ist áuch die Lehrplattform www.wb-web.de. Ein zentrales Element von wb-web sind die Wissensbausteine oder  Dossiers. Sie präsentieren wissenschaftlich fundierte Grundlagen und vermitteln zugleich unmittelbares Handlungswissen in Lehr-Lernkontexten. Sie bilden somit die Basis für kompetentes pädagogisches Handeln. wb-web.de deckt die in der Erwachsenen- und Weiterbildung zentralen Themen- und Begriffsfelder ab und ist nicht DaZ-spezifisch, bietet aber einen guten Überblick über das jeweilige Handlungsfeld.


Eine Übersicht mit DaZ-Fortbildungen und Terminen findet Ihr hier.


Natürlich ist das nur ein Anriss, der Schwerpunkt dieser Seite liegt auf den formalen Rahmenbedingungen.

Zulassung von Lehrkräften in Integrations- und Berufssprachkursen

In Integrations- und Berufssprachkursen darf nur unterrichten, wer über eine Zulassung vom BAMF verfügt. Dieser Bereich wird über §15 Abs. 1 und 2 der Integrationskursverordnung geregelt. Lehrkräfte, die über ein in Deutschland abgeschlossenes DaF/DaZ-Studium verfügen, werden gemäß § 15 Absatz 1 IntV sofort zugelassen, müssen aber dennoch einen Antrag beim BAMF stellen. Auch über andere Bildungswege wie z.B. germanistische und philologische Abschlüsse gibt es Zugänge zur BAMF-Zulassung, ggfs muss man eine DaZ Qualifizierung absolvieren.

Lehrkräfte, die in Alphabetisierungskursen unterrichten möchten, benötigen zusätzlich eine Zulassung für das Unterrichten in Alphabetisierungskursen. Wenn sie bereits über eine entsprechende Qualifikation verfügen und diese nach § 15 Abs 3 Satz 2 IntV nachweisen können, erhalten sie die Alpha-Zulassung ohne Auflagen.
Lehrkräfte, die über diese Qualifikation im Sinne des BAMF nicht verfügen, müssen an einer additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen teilnehmen. Das BAMF entscheidet in diesen Fällen, ob für eine Zulassung noch eine verkürzte Zusatzqualifizierung (40 UE) oder eine unverkürzte Zusatzqualifizierung (80 UE) zu absolvieren ist.

Lehrkräfte, die ab dem 01.06.22 in Berufssprachkursen unterrichten möchten, müssen dafür vom BAMF zugelassen sein. Unter bestimmten Bedingungen kann man die Zulassung direkt beantragen, ansonsten muss man eine additive Zusatzqualifizierung Berufssprachkurse absolvieren. Alle Infos vom BAMF zu dem Verfahren findet Ihr hier.

Als zugelassene Lehrkraft hat man außerdem Zugang zu den additiven Zusatzqualifizierungen für "Orientierungskurse" , "Lernschwierigkeiten im Unterricht mit Schwerpunkt Trauma" und den Wahlmodule "Medienkompetenz," "Testen, Prüfen, Evaluieren",
 "Linguistische Kompetenz" und "Umgang mit besonderem Förderbedarf".  Diese Fortbildungen sind nicht verpflichtend, aber wie alle Fortbildungen, hilfreich.

Übersichten zu weiteren kostenlosen Fortbildungen finden sich hier und auf den Seiten der IQ Fachstelle "Berufsbezogenes Deutsch"
. Auch die großen Lehrwerksverlage bieten kostenlose Fortbildungen an. Manche davon sind großartig.

Alle Infos, die entsprechende Matrix und Formulare zur Lehrkräftezulassung des BAMF findet man hier.

Formale Rahmenbedingungen in Integrationskursen

Der Bereich der Integrationskurse ist gesetzlich über die Integrationskursverodnung (IntV) geregelt. Der Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs über 600 UE (ggfs. 300 UE Wiederholung) und einem Orientierungskurs über 100 UE. Das Curriculum ist verbindlich durch ein Rahmencurriculum des BAMF vorgegeben.

Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es je nach Zielgruppe verschiedene Ausdifferenzierungen mit unterschiedlichen Stundenkontingenten:
  • Integrationskurs für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene unter 27 Jahren (Jugendintegrationskurs)
  • Integrationskurs für Teilnahmeberechtigte, die aus familiären oder kulturellen Gründen keinen allgemeinen Integrationskurs besuchen können (Eltern- beziehungsweise Frauenintegrationskurs)
  • Integrationskurs mit Alphabetisierung
  • Zweitschriftlernerkurs
  • Förderkurs bei besonderem sprachpädagogischen Förderbedarf
  • Intensivkurs
Die Konzepte für die einzelnen Kursformate sind vom BAMF festgelegt und sollten vor dem Unterrichten bekannt sein:

Teilnehmende sollen mit Abschluss eines Integrationskurses das Sprachziel B1 des skalierten "Deutschtest für Zuwanderer (DTZ)" erreichen, für Teilnehmer aus Alphabetisierungskurses gilt der Abschluss A2 als erfolgreich. Das Manual "Deutsch-Test für Zuwanderer A2-B1. Prüfungsziele - Testbeschreibung"  ist mit dem Erscheinungsdatum von 2009 zwar schon etwas in die Jahre gekommen, aber immer noch gültig und bietet eine gute Unterstützung für Berufsanfänger, um die TN auf die Lernziele des DTZ vorzubereiten. Insbesondere für den, für viele schwierigen, Subtest "Brief schreiben" kann man auf Seite 59 die Bewertungskriterien nachlesen und auf den Seiten 66 - 68 kann man über Beispiele der Briefbewertung wichtige Grundlagen für die Vorbereitung der TN nachlesen. Ein telc-Dossier zu den organisatorischen Rahmenbedingungen des DTZ findet Ihr hier.

Der Orientierungskurs schließt mit dem Test "Leben in Deutschland" (LID)" ab, einen Einblick in die Fragen findet man in dem interaktiven Fragenkatalog. Teilnehmende erhalten bei erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen das Zertifikat Integrationskurs.

Nicht alle Menschen können gleichberechtigt an Integrationskursen teilnehmen - der Gesetzgeber hat die Teilnahme eng mit der Frage des Aufenthaltstitels verknüpft. Wir gehen davon aus, dass die entsprechende Gesetzgebung Ende 2022 reformiert wird.

Die Kurse sind modulweise getaktet, ein Modul hat 100 UE. Das kurstragende Lehrwerk muss auf der Liste der zugelassenen Lehrwerke stehen und vom Sprachkursträger an das BAMF gemeldet werden. Exkursionen müssen vorher vom Kursträger beim BAMF beantragt werden.

Die Teilnehmenden dokumentieren ihre Anwesenheit über eine tägliche Unterschrift mit einem dokumentenechten Stift, d.h. mit einem nicht radierbaren Kugelschreiber und nicht mit Bleistift. Absurderweise dürfen sich die Unterschriften der Teilnehmenden über die Zeit hin nicht verändern, sie dürfen aber auch nicht identisch sein, sonst erkennt sie das BAMF in den Abrechnungen nicht an. Wie man das in der Praxis umsetzen soll, können wir Euch auch nicht sagen.
Auf der Anwesenheitsliste trägt die Lehrkraft zu Beginn des Unterrichts Datum und Uhrzeit des Kursbeginns ein und am Ende des Unterrichts die Uhrzeit und die Unterschrift. Unterschriftsfelder von abwesenden Teilnehmenden werden direkt nach Ende des Unterrichts mit einem Querstrich durchgestrichen. Bei Teilnehmenden, die mehr als 15 min später kommen oder früher gehen, wird die Uhrzeit eingetragen. Die Anwesenheitsliste muss während des Unterrichts im Kursraum vorliegen und verbleibt während der Pausen stets bei der Lehrkraft. Für die Teilnehmenden gilt der aktuelle Fehlzeitenkatalog. Unter Corona gelten ggfs andere Bedingungen in der Anwesenheitsdokumentation.
(Die Regularien zur Anwesenheitsliste wurden am 01.01.22 aktualisiert bzw konkretisiert. Infos dazu hier.)

Nachlesen könnt Ihr dies auch in der BAMF-Abrechnungsrichtlinie der Integrationskurse.

Eine Liste der zugelassenen Träger für Integrationskurse findet Ihr hier.

Das Mindesthonorar liegt derzeit bei 42,23 € pro Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Ausnahme: Ein Träger kann die Vergütungsuntergrenze unterschreiten, was aber zu einer Verkürzung der Zulassungsdauer auf höchstens ein Jahr führt.

Wer zusätzlich als Prüfer*in oder Briefbewerter*in für den "Deutschtest für Zuwanderer" tätig sein möchte, muss eine entsprechende Lizenz bei der telc in einer eintägige Qualifizierung erwerben. Infos und bundesweite Termine findet man hier.
 

Formale Rahmenbedingungen in Berufssprachkursen

Der Bereich der Berufssprachkurse ist gesetzlich über die Deutschförderverodnung (DeuFöV) geregelt. Die Berufssprachkurse sind ein Angebot, um berufsbezogene Sprachkenntnisse zu erwerben.
Das Bundesamt legt die Lerninhalte und Lernziele für die Basisberufssprachkurse und die Spezialberufssprachkurse in verbindlichen Konzepten fest:
  • Spezialkurs A2
  • Spezialkurs B1
  • Brückenelement B1/B2
  • Basiskurs B2
  • Basiskurs C1
  • Eltern-Kind-Kurs
Für die Spezialkurse A2 und B1 sowie die Basiskurse B2 und C1 hat das BAMF einen Lernzielkatalog veröffentlicht.
Während des Kurses müssen Lernfortschrittsmessungen erhoben und dokumentiert werden.

Die Kurse dauern jeweils 400 UE (Brückenelement 500 UE) und enden mit einer entsprechenden Sprachzertifikatsprüfung. Bei Nichtbestehen der Prüfung können die Teilnehmenden den Kurs wiederholen. In den einzelnen Konzepten findet man auch die jeweils für die Kursart akzeptierten Zertifikatsprüfungen, die bis zur Einführung einer, vom BAMF ausgeschriebenen, kursspezifischen Zertifikatsprüfung gelten.

Es gibt Spezialkurse, für die teilweise abweichende Regelungen, z.B. hinsichtlich Kursumfang und Lehrkräftezulassung gelten.

  •     Spezialkurs Einzelhandel
  •     Spezialkurs Akademische Heilberufe
  •     Spezialkurs Gesundheitsfachberufe
  •     Spezialkurs Gewerbe-Technik
Auch hier ist die Teilnahmeberechtigung eng mit der Frage des Aufenthaltstitels und zum Teil auch mit der beruflichen Biographie verknüpft.

Der Berufssprachkurs wird mit dem DTB - Deutschtest für den Beruf abgeschlossen. Ihr findet die entsprechenden Modelltests für A2, B1, B2 und C1 hier. Die Konzeption findet Ihr im dazugehörigen Prüfungshandbuch.

Exkursionen sind möglich, müssen aber berufsbezogene Ziele haben und vorher beim BAMF über den Träger angemeldet werden.
Seit dem 01.01.22 dürfen nur vom BAMF-zugelassene Lehrwerke im Unterricht als kurstragendes Lehrwerk verwendet werden.
Eine Liste der bundesweit zugelassenen Träger für Berufssprachkurse findet man hier.

Die Teilnehmenden dokumentieren ihre Anwesenheit über eine tägliche Unterschrift mit einem dokumentenechten Stift, d.h. mit einem nicht radierbaren Kugelschreiber und nicht mit Bleistift. Absurderweise dürfen sich die Unterschriften der Teilnehmenden über die Zeit hinweg nicht verändern, sie dürfen aber auch nicht identisch sein, sonst erkennt sie das BAMF in den Abrechnungen nicht an. Wie man das in der Praxis umsetzen soll, können wir Euch auch nicht sagen.
Auf der Anwesenheitsliste trägt die Lehrkraft zu Beginn des Unterrichts Datum und Uhrzeit ein, am Ende des Unterrichts Uhrzeit und Unterschrift. Bei Teilnehmenden, die mehr als 15 min später kommen oder früher gehen, wird die Uhrzeit eingetragen. Unterschriftsfelder von abwesenden Teilnehmenden werden direkt nach Unterrichtsende durchgekreuzt. Die Anwesenheitsliste muss während des Unterrichts stets im Kursraum vorliegen bzw verbleibt während der Pausen bei der Lehrkraft. Für die Teilnehmenden gilt der aktuelle Fehlzeitenkatalog.
Unter Corona gelten ggfs andere Bedingungen in der Anwesenheitsdokumentation.

Nachlesen könnt Ihr das auch unter den BAMF-Abrechnungsrichtlinien für die Berufssprachkurse.

Das Mindesthonorar liegt derzeit bei 42,23 € pro Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Ausnahme: Ein Träger kann die Vergütungsuntergrenze unterschreiten, was aber zu einer Verkürzung der Zulassungsdauer auf höchstens ein Jahr führt.

Wer zusätzlich als Prüfer*in  für den "DTB - Deutschtest für den Beruf" tätig sein möchte, muss eine entsprechende Lizenz bei der telc i erwerben. Infos und bundesweite Termine findet man hier. Ab dem 01.01.23 wird für die Abnahme der Prüfungen zusätzlich eine Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen vorausgesetzt.

Tätigkeit als Honorarkraft in Integrations- und Berufssprachkursen

Die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Integrations- und Berufssprachkursen ist relativ niedrig, das Gros der Lehrkräfte ist freiberuflich im Honorar tätig. Für das Unterrichten in Integrations- und Berufssprachkursen gilt ein Mindesthonorar von 41 € in Alphabetisierungskursen.

Die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts ist im Honorar bereits inkludiert und wird nicht gesondert vergolten. In der Regel schreibt man für seine Leistung am Ende des Moduls  oder des Monats eine Rechnung, dafür benötigt man eine Steuernummer, die man beim Finanzamt beantragen muss. Für das erzielte Einkommen ist man einkommenssteuerpflichtig. Nach § 4 Nr. 21 a bb UStG sind Lehrkräfte in Integrations-und Berufssprachkurse von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Anbei findet Ihr eine Musterrechnung zum Download. Ihr müsst Eure Rechnungen fortlaufend nummerieren, z.B. 01-2020, 02-2020 .., XY01, XY02...  oder 1,2,3. Wie Ihr das macht, entscheidet Ihr selbst.
Für DaZ-Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen besteht eine Rentenversicherungspflicht.

Sinnvoll für die eigene Absicherung sind eine Berufshaftpflichtversicherung und ggfs. eine Schlüsselversicherung. Berufshaftpflichtversicherungen für freiberufliche Dozent*innen gibt es schon ab ca. 66 € pro Jahr. Übrigens: Bei der GEW-Mitgliedschaft ist eine Berufshaftpflicht inkl Schlüsselversicherung im Beitrag bereits enthalten!

Als Freiberufler kann man in der Krankenversicherung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen. Hier sollte man sich gut beraten lassen, denn wenn man sich erst einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch schwer möglich. Wenn man jung und alleinstehend ist, locken die niedrigen Tarife der privaten Kassen, allerdings sehen die Tarife im Alter u.U. ganz anders aus. Was man für sich prüfen sollte, ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung. Dies ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Im Krankheitsfall lassen sich mit einer solchen Versicherung mögliche Einkommensausfälle ausgleichen oder mindern.
Eine gute Broschüre "Richtig selbstständig? Ratgeber für freie Lehrkräfte" hat die GEW herausgegeben.

Im Gegensatz zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen Honorarkräfte zu 100 % selbst für ihre Alters- und Krankheitsvorsorge aufkommen. Dazu kommen Einkommenssteuer, Ausfallzeiten, wie Betriebsferien, Krankheiten, Fortbildungen und Kursverschiebungen oder -stornierungen, die man gegenfinanzieren muss. Letztendlich wird bei diesen Berechnungen deutlich, dass die Selbstständigkeit in vielen Fällen ein Konstrukt ist, das für die meisten mit 42,23 €/ UE nicht aufgeht.

Als Mitglied im BVIB e.V. halten wir Dich über Entwicklungen in unserem Arbeitsgebiet auf dem Laufenden. Du kannst die Jahresgebühr von 70€ als Lehrkraft von der Steuer absetzen.

Kritische Einordnung

Es gibt sowohl im Bereich der Integrations- und Berufssprachkurse als auch der Rahmenbedingungen für Dozent*innen und Träger etliche Punkte, die uns als Verband wichtig sind, wie z.B. ein gleichberechtigter Zugang aller Menschen zu Deutschförderung, abgesicherte Arbeitsbedingungen für Dozent*innen oder Planungs- bzw Finanzierungssicherheit für Träger. Als neu gegründeter Berufsverband arbeiten wir derzeit an unseren Positionen und laden alle Interessierten herzlich ein, BVIB Mitglied zu werden und daran mitzuwirken.
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